Wir Physiotherapeuten sind Weisungsgebunden, das bedeutet, dass Sie mit Ihrer ärztlichen Verordnung eine Diagnose und die Art, Menge und Frequenz einer Behandlung festlegen, die wir auf Ihre Anordnung hin genau so auch durchführen.
Die von Ihnen ausgestellte Verordnungen werden von den Krankenkassen sehr genau auf korrekte Ausstellung überprüft.
Das bedeutet für Sie einen vermehrten bürokratischen Aufwand.
Für uns kann das bedeuten, dass wir die von uns geleistete Behandlung nicht vergütet bekommen, wenn ein formeller Fehler (ein fehlender Buchstabe im Indikationschlüssel, ein falsch gesetztes oder fehlendes Kreuz, Überschreitung von Fristen...) vorliegt.
Absetzungen von mehreren Hundert €uro sind dann keine Seltenheit.
Unser Softwareprogramm prüft die Verordnungen nach den neuesten Heilmittelrichtlinien und verweist auf Abrechnungshindernisse.
Bitte haben Sie daher Verständnis, dass wir Sie gegebenenfalls telefonisch oder per Fax um eine Änderung der Verordnung bitten müssen.
|
|
|