Wir versuchen Ihrem Patieneten schnellstmöglichst einen ersten Behandlungstermin innerhalb der Gültigkeit der Verordnung zu geben.
Bitte weisen Sie Ihre Patienten bei der Ausstellung einer Erstverordnung darauf hin, dass der Beginn der Verordnung innerhalb von 28 Kalendertagen zu erfolgen hat und danach die Verordnung ihre Gültigkeit verliert.
Sehr selten können wir einen Termin anbieten, wenn sich der Patient erst Tagen oder Wochen nach dem Arztkontakt zur Terminvereinbarung meldet.
Beim Erstkontakt machen wir grundsätzlich einen Befund und legen mit dem Patienten die Behandlungsziele fest (Wäsche aufhängen können, Nachts nicht von den Schmerzen geweckt werden...)
Die Behandlung erfolgt dann nach den - durch die Kassen anerkannten und zugelassenen - Behandlungsmethoden, die Sie verordnet haben.(MT, KG, KMT, Naturmoorfango, Elektrotherapie....)
Alternative Behandlungsmethoden wie Schröpfmassagen, Wirbelsäulentherapie nach Dorn, Energiemassagen nach Breuss, Anlegen von Tapeverbänden uvm. können, dürfen und werden nicht auf Ärztliche Verordnungen der GKV abgegeben.
Verordnungen als Privatrezept von manueller Faszientechnik nach KLINEA / Wirbelsäulentherapie nach Dorn kann jedoch ausgegeben werden und wird nach der GebüH abgerechnet.
Es besteht für die Patienten weiterhin die Möglichkeit - im Rahmen einer Heilpraktischen Behandlung - sämtliche o.g. Behandlungsmethoden in Anspruch zu nehmen.
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