Ich versuche Ihrem Patieneten schnellstmöglichst einen ersten Behandlungstermin zu ermöglichen.
Beim Erstkontakt mache ich grundsätzlich einen Befund und legen mit dem Patienten die Behandlungsziele fest (Wäsche aufhängen können, Nachts nicht von den Schmerzen geweckt werden...)
Die Behandlung erfolgt dann nach den - durch die Kassen anerkannten und zugelassenen - Behandlungsmethoden, die Sie verordnet haben.(MT, KG, KMT, Naturmoorfango, Elektrotherapie....)
Alternative Behandlungsmethoden wie Schröpfmassagen, Honig-, Aromaöl- oder Energiemassagen nach Breuss, Anlegen von Tapeverbänden uvm. können, dürfen und werden nicht auf Ärztliche Verordnungen abgegeben.
Verordnungen als Privatrezept von manueller Faszientechnik nach KLINEA / Wirbelsäulentherapie nach Dorn kann jedoch ausgegeben werden und wird nach der GebüH abgerechnet.
Es besteht für die Patienten die Möglichkeit - im Rahmen einer Heilpraktischen Behandlung - sämtliche o.g. Behandlungsmethoden in Anspruch zu nehmen.
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