Wir versuchen Ihrem Patieneten schnellstmöglichst einen ersten Behandlungstermin innerhalb der Gültigkeit der Verordnung zu geben.
Bitte weisen Sie Ihre Patienten bei der Ausstellung einer Erstverordnung darauf hin, dass der Beginn der Verordnung innerhalb von 14 Kalendertagen zu erfolgen hat und danach die Verordnung ihre Gültigkeit verliert.
Nicht immer können wir sofort einen Termin anbieten, wenn sich der Patient erst Tage nach dem Arztkontakt zur Terminvereinbarung meldet. In diesem Fall sehen wir uns dazu gezwungen, die Verordnung durch den verordneten Arzt mit Stempel und Unterschrift ändern zu lassen.
Beim Erstkontakt machen wir grundsätzlich einen Befund und legen mit dem Patienten die Behandlungsziele fest (Wäsche aufhängen können, Nachts nicht von den Schmerzen geweckt werden...)
Die Behandlung erfolgt dann nach den - durch die Kassen anerkannten und zugelassenen - Behandlungsmethoden, die Sie verordnet haben.(MT, KG, KMT, Naturmoorfango, Elektrotherapie....)
Alternative Behandlungsmethoden wie Schröpfmassagen, Wirbelsäulentherapie nach Dorn, Energiemassagen nach Breuss, Anlegen von Tapeverbänden uvm. können, dürfen und werden nicht auf Ärztliche Verordnungen der GKV abgegeben.
Es besteht für die Patienten jedoch die Möglichkeit im Rahmen einer Heilpraktischen Behandlung sämtliche Behandlungsmethoden in Anspruch zu nehmen.
Physiotherapie AktiVitas
Heilpraktikerin für Physiotherapie
Tatjana Hieber
Hindenburgstrasse 149
73333 Gingen an der Fils
Telefon: 07162 / 945590
Mobil: 0176 / 58934081
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