Wir Physiotherapeuten sehen uns als Bindeglied zwischen Arzt und Patient.
Sie übersenden uns Ihren Patienten und geben uns damit einen eindeutigen Auftrag, den wir gerne auch so ausführen.
Unser Wunsch wäre, mit Ihnen gemeinsam die bestmöglichste Therapie für unseren Patienten zu ermöglichen.
Wie aber schon ausgeführt, unterliegen wir alle strengen Reglements (Verordnungskonformität mit dem Heilmittelkatalog, Büdgetierung, Gültigkeitsbereiche...)
Um den Patienten die Möglichkeit zu geben, auch außerhalb einer ärztlichen Verordnung und damit außerhalb des Reglements der GKV , physiotherapeutische Behandlungen in Anspruch zu nehmen, habe ich mich dazu entschlossen die
"Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Physiotherapie"
mit einer ärztlichen und rechtswissenschaftlichen Ausbildung zu erlangen.
Die Prüfung vor dem Arzt und dem Juristen, sowohl die Überprüfung durch das Gesundheitsamt Heilbronn habe ich mit Erfolg bestanden.
Im Rahmen einer Heilpraktischen Behandlung entscheide ich während der Befundung, ob der Patient ausschließlich, begleitend oder gar nicht physiotherapeutisch zu behandeln ist.
Empfehlungen dringend den Hausarzt/ behandelnden Arzt aufzusuchen, werde ich in indizierten Fällen - zum Wohle unseres Patienten- aussprechen. Begleitend übersende ich mit dem Patienten (mit dessen Einwilligung) eine Verdachtsdiagnose, einen Physiotherapeutischen Befund bzw. einen Therapiebericht.
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